Eben war es noch herbstlich schön, doch plötzlich kommt es zu überfrierender Nässe und Bodenfrost. Wer da noch die Sommerreifen drauf hat und einen Unfall verursacht, zieht schnell den Kürzeren.
Nach einem Autounfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Versicherte mit Abstrichen bei der Kasko-Entschädigung rechnen. Wegen grober Fahrlässigkeit kann der Kfz-Versicherer die Leistung für Schäden am eigenen Wagen kürzen, wenn ein Unfall durch Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, erläutert Ingo Aulbach vom Bezirksverband Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Einschränkungen bei der Haftpflicht gebe es hingegen nicht: Der Schaden des Unfallgegners werde auf jeden Fall beglichen.
Der Gesetzgeber schreibt Winter- oder Ganzjahresreifen verbindlich vor, sobald Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen auftreten. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, muss sich auf 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei gefasst machen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 Euro und ein Punkt sind fällig. Die Versicherungsunternehmen raten dringend, zur eigenen und der Sicherheit anderer, die Winterreifenpflicht zu beherzigen.
(Quelle: Saarbrücker Zeitung - Gesamtausgabe - 05.11.2012)