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Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten

in News, Aktuelles 07.12.2012 20:02
von Andreas • Gründungsmitglied | 3.117 Beiträge | 12268 Punkte

München (ots) - Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und Schnee noch tückischer werden. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auch rechtlich auf Glatteis und riskiert neben Punkten in Flensburg auch saftige Bußgelder. So ist es zum Beispiel verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen und wird mit zehn Euro abgemahnt. Der ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie Autofahrer sicher und ohne Geldbußen durch den Winter kommen.

- Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen. Für ausreichende Sicht bei der Fahrt ist auch wichtig, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.

- Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

- Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herab fallende Schneemengen behindert wird.

- Fahrzeuge mit Sommerreifen haben im Straßenverkehr jetzt nichts mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, sollte das Auto stehen lassen; sonst drohen 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro und einen Punkt abgestraft.

- Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen. Zudem empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.

Quelle: na Presseportal - Newsroom ADAC


Grüße aus
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Andreas
zuletzt bearbeitet 07.12.2012 20:05 | nach oben springen



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