Köln (ots) - Stichtag 19. Januar 2013 - zu diesem Datum tritt die so genannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Das bedeutet: Alle Führerscheine, die die Behörden ab dem 19. Januar erteilen oder verlängern sind unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis automatisch auf 15 Jahre befristet. Auch beim Ersatz eines verlorengegangenen "Lappens" wird dann nur noch der neue, zeitlich limitierte EU-Kartenführerschein ausgegeben. Gleichzeitig hat die EU die bisherigen Führerscheinklassen teilweise neu geordnet.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Karten- oder Papierführerschein (auch aus der ehemaligen DDR) handelt. Eintragungen auf dem neuen Führerschein stellen sicher, dass erworbene Besitzstände - etwa der alten deutschen Führerscheinklassen 1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) - bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben. Diese Regelung greift auch dann, wenn das Dokument nach einem Verlust vorzeitig neu beantragt wird. "Dabei ist zu beachten, dass die Zulassungsbehörden tatsächlich alle zuvor erworbenen Fahrlizenzen umschreiben. Nicht alle Ämter machen dies automatisch, und nach zwei Jahren verfällt der Anspruch", betonte TÜV Rheinland-Experte Arne Böhne.
Der Umtausch nach 15 Jahren dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit wie bisher nicht verbunden. Solche Untersuchungen bestehen jedoch weiterhin für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung wie für Bus- und Berufskraftfahrer.
Auf den ersten Blick sehen die neuen und die alten EU-Kartenführerscheine fast identisch aus. Auf der Rückseite sind jetzt allerdings alle 15 EU-weiten, einheitlichen Fahrerlaubnisklassen inklusive der neuen Zweiradklassen AM und A2 sowie zwei nationale Klassen (L und T für landwirt- oder forstwirtschaftliche Zug- beziehungsweise Arbeitsmaschinen) aufgelistet. Außerdem ist jeder Führerschein mit einem Ablaufdatum versehen.
Quelle: na Presseportal