München (ots) - Medikamente, egal ob verschreibungspflichtig oder rezeptfrei, können die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern stark beeinträchtigen. "Jeder Autofahrer muss vor Fahrtantritt kritisch prüfen, ob er allen Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist. Wir unterstützen die Initiative der Apotheker, um auf dieses Risiko aufmerksam zu machen", erklärt ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker am heutigen "Tag der Apotheke". Das Motto des Aktionstags: "Erst fragen, dann fahren!". Von heute an informieren Apotheker verstärkt über die Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrsicherheit.
Autofahrer sollten sich nicht ans Steuer setzen, wenn ihr Fahrverhalten durch die Nebenwirkungen eines Medikaments ungünstig beeinflusst wird. Anzeichen dafür sind u.a. Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Sehstörungen oder Unruhe. "Gerade das Risiko rezeptfreier Medikamente gegen Erkältungen, Allergien oder Migräne sowie von Augenmedikamenten wird immer wieder unterschätzt. Ein Drittel der Bundesbürger hat sich noch nie über dieses Thema informiert", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Zwei von drei Autofahrern setzen sich auch dann ans Steuer, wenn sie sich nicht fit genug für den Straßenverkehr fühlen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 3 000 Bundesbürgern im Auftrag der ABDA. Jeder zweite Befragte ist schon einmal Auto gefahren, obwohl er wegen einer Krankheit Einschränkungen seiner Fahrtüchtigkeit bemerkt. Weitere 16 Prozent der Bundesbürger setzen sich auch dann ans Steuer, wenn sie sich durch Nebenwirkungen eines Medikaments unsicher fühlen.
Werden Medikamente mit Alkohol kombiniert, sind Wechselwirkungen möglich, die sich auch auf die Fahrtüchtigkeit auswirken können. Knapp ein Drittel der Bundesbürger ignoriert das. Der ADAC warnt: Liegt aufgrund eines Medikaments ein daraus bedingter Fahrfehler vor und wird nach einem Unfalls mittels Blutprobe das Medikament - beispielsweise ein Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) - nachgewiesen, kann das schwerwiegende Folgen haben: Der Kaskoversicherungsschutz ist gefährdet, es drohen Geldstrafe, Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe, wenn jemand schwer oder sogar tödlich verletzt wurde.
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7849/2492258/adac/mail