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Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Was ist zu tun - wer muss informiert werden?

in News, Aktuelles 10.08.2012 16:23
von Andreas • Gründungsmitglied | 3.117 Beiträge | 12268 Punkte

Coburg (ots) - Mit dem Auto durch Andalusien: Ein Traum geht in Erfüllung. Doch aus dem Traum wird ein Albtraum, wenn man auf dem Parkplatz steht und vergeblich sein Auto sucht. - Was ist zu tun, wenn im Ausland das Auto gestohlen wird? Die HUK-COBURG rät, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen. Das Protokoll davon braucht die deutsche Polizei, wenn man nach der Rückkehr den Diebstahl hier anzeigt.

Genauso wichtig: die Kaskoversicherung anrufen und den Schaden melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form - per Post, Mail oder Fax - bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein Schutzbrief, der als Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit eingeschlossen werden kann.

Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über. Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert erhält, hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Heimfahrt

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein Problem, die Rückfahrt. Auch in diesem Fall hilft ein Schutzbrief: 600 Euro stehen einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur Verfügung. Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach Deutschland zu fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage der Rückfahrt. Hat er das Auto abgegeben, muss es wieder ins Heimatland verbracht werden. Für die Rückführung sind Kosten von mehreren hundert Euro keine Seltenheit. - Wer sicher gehen will, dass er bei Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation der Rückreise beraten lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und mitversichert.

Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich, auf die nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu können. Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im Schutzbrief angegeben wird, vor Reisebeginn zu Hause ins Handy einzuprogrammieren.

Quelle: Pressetext


Grüße aus
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Andreas
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